AGB`s - Ardechetour - Motorradreisen in Südfrankreich

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Allgemeine Reisebedingungen

Die Reisen werden veranstaltet von Zweiradtechik-Wolf, Rheinstraße 30, 55435 Gau-Algesheim,
Tel.: 06725-963596, Fax: 06725-963597

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen 50% des Reisepreises auf unser Konto ein. Der Restbetrag muß zum
Reisebeginn in bar beglichen werde.

3. Rücktritt durch den Reisenden

Sollten Sie von der Reise zurücktreten müssen gilt folgende Regelung:

Zweiradtechnik-Wolf hat den Entschädigungsanspruch der bei einem Reiserücktritt entsteht zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal festgelegt und bei der Berechnung der Entschädigung normalerweise ersparte Aufwendung und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %

b) bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %

c) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %

d) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %

e) vom 14. bis 08. Tage vor Reisebeginn 70 %

f) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

g) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%

Wir empfehlen daher dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

Diese Regelung tritt nicht in Kraft, wenn Sie den Nachweis führen können, das ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist oder Sie eine Ersatzperson stellen können.
Wenn Sie eine Ersatzperson für sich stellen, beträgt die Bearbeitungsgebühr lediglich 30,- EUR.


4. Rücktritt durch den Veranstalter

- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe Reisebeschreibungen) kann der Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise zurücktreten. Diese Nachricht und der bereits bezahlte Reisepreis werden Ihnen sofort zugesandt.

- Wird die Reise durch unvorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann den eingezahlten Betrag zurück, kann jedoch für erbrachte und noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

- Der Reiseveranstalter kann während der Reise, ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveransalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5. Mitwirkungspflicht

- Soweit der Reiseteilnehmer Beanstandungen hat, ist er verpflichtet diese unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen, damit dieser nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.

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